Unternehmensführungspraktiken
Jahr:
Erklärung vom 8. März 2023
Integrität und ethische Entscheidungsfindung sind von zentraler Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der ADVA Optical Networking SE ("ADVA"). Der Konzern bekennt sich zu seiner Verantwortung zur Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Standards („Compliance“).
Als Konzern mit Hauptsitz in Deutschland stützt sich unsere Unternehmensführung insbesondere auf das deutsche Aktien- und Kapitalmarktrecht, unsere Satzung und den Deutschen Corporate Governance Kodex, der unternehmensspezifisch umgesetzt wird.
ADVA hat zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie interner Richtlinien und ethischer Standards ein umfassendes Compliance Managementsystem geschaffen. Das Bekenntnis zu Compliance wird von Vorstand und Führungskräften gestützt und entsprechend kommuniziert. Es basiert auf ADVAs Wertesystem, den sogenannten „Core Values“. Diese resultieren in einem holistischen Verhaltenskodex, dem ADVA Group Code of Conduct und einer Reihe von konzernweiten Richtlinien, welche die betrieblichen Abläufe regeln. Die Einhaltung dieser Normen ist allen Mitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben.
Der ADVA Group Code of Conduct und konzernweite Richtlinien sind eingebettet in ein robustes Compliance Managementsystem, welches sich an den gesetzlichen Anforderungen und Leitfäden der für den Konzern wichtigsten Länder sowie an allgemein akzeptierten internationalen Standards orientiert. Die folgenden Themenfelder sind abgedeckt:
- Eine Unternehmenskultur, die durch Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und einen starken „tone from the top“ („Leadership“) gekennzeichnet ist
- Periodische Ermittlung der Compliance-Risiken des Unternehmens („Risikobeurteilung“)
- Verhältnismäßige Risikominderungsprozesse („dokumentierte Verfahren“)
- Angemessene Schulung und Kommunikation aller Compliance-Elemente und -Maßnahmen sowie der jeweiligen Prozesse („Training und Kommunikation“)
- Mittel zum persönlichen und anonymen Melden potenzieller Compliance-Verstöße, einschließlich klarer interner Meldelinien, eines externen Ombudsmanns und einer unabhängigen Ethik- und Compliance-Helpline
- Angemessene Reaktionen auf Compliance-Verstöße gemäß unserem Grundsatz der Nulltoleranz („Untersuchen und Reagieren“)
- Kontinuierliche Verbesserung des CMS basierend auf festgestellten Schwachstellen („Überwachung und Prüfung“)
Dieses Verständnis wird von allen Mitarbeitern bei der Unterzeichnung der Compliance-Bestätigung des Unternehmens anerkannt. Das Compliance Managementsystem des Konzerns wird durch eine zentrale Compliance Abteilung und momentan sechs lokale Mitarbeiter, die sogenannten Regional Compliance Officer, getragen. Alle entsprechenden Maßnahmen werden durch den zuständigen Abteilungsleiter, den sogenannten Chief Compliance Officer (CCO), koordiniert. Dieser ist dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat unterstellt. Im Falle von Fragen, relevanten Verbesserungsvorschlägen oder vermuteten Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind alle Mitarbeiter aufgefordert und ermutigt, diese zu berichten. Zusätzlich zu klar definierten und aktiv kommunizierten internen Berichtswegen ermöglichen ein externer Vertrauensmann sowie eine extern betriebene Ethik- und Compliance-Helpline („Melden und Whistleblowing“) die vertrauliche und anonyme Meldung von Verdachtsfällen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern. Über nicht-finanzielle Angelegenheiten wird in einem separaten konsolidierten nicht-finanziellen Bericht für ADVA Optical Networking SE und die ADVA-Gruppe berichtet, der Teil unseres jährlichen Nachhaltigkeitsberichts ist. Der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht wird in Übereinstimmung mit § 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB erstellt und erfüllt die Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält auf der Grundlage von Risiko- und Wesentlichkeitsanalysen Beschreibungen der identifizierten wesentlichen Sachverhalte einschließlich der Managementansätze, Ziele, Initiativen und erreichten Leistungen.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit und Respekt) von ADVA leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Diversitätskonzept
Bei der Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legt ADVA größten Wert auf die individuellen Fähigkeiten und Qualitäten der Führungskräfte, ohne sich hierbei unnötig beschränken zu wollen. Wie auf allen anderen Hierarchieebenen werden Vorstandsmitglieder unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung ausgewählt und ernannt. Ein über die Festlegungen einer Geschlechterquote nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes hinausgehendes konkret formuliertes Diversitätskonzept gibt es nicht. Der Aufsichtsrat hat sich für seine Zusammensetzung ein Kompetenzprofil gegeben, das weitere Diversitätsfaktoren berücksichtigt.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität
- Innovation
- erstklassige betrieblichen Prozesse
- Mitarbeiter und
- Kundenzufriedenheit
wird das Unternehmen letztlich insbesondere mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die ermittelt wird, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es sei, dass sie ADVA einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken könnten, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagementsystems von ADVA sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Erklärung vom 22. Februar 2022
Integrität und ethische Entscheidungsfindung sind von zentraler Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der ADVA Optical Networking SE ("ADVA"). Der Konzern bekennt sich zu seiner Verantwortung zur Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Standards („Compliance“).
Als Konzern mit Hauptsitz in Deutschland stützt sich unsere Unternehmensführung insbesondere auf das deutsche Aktien- und Kapitalmarktrecht, unsere Satzung und den Deutschen Corporate Governance Kodex, der unternehmensspezifisch umgesetzt wird.
ADVA hat zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie interner Richtlinien und ethischer Standards ein umfassendes Compliance Managementsystem geschaffen. Das Bekenntnis zu Compliance wird von Vorstand und Führungskräften gestützt und entsprechend kommuniziert. Es basiert auf ADVAs Wertesystem, den sogenannten „Core Values“. Diese resultieren in einem holistischen Verhaltenskodex und einer Reihe von konzernweiten Richtlinien, welche die betrieblichen Abläufe regeln. Die Einhaltung dieser Normen ist allen Mitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben.
ADVAs Verhaltenskodex und konzernweite Richtlinien sind eingebettet in ein robustes Compliance Managementsystem, welches sich an den gesetzlichen Anforderungen und Leitfäden der für den Konzern wichtigsten Länder sowie an allgemein akzeptierten internationalen Standards orientiert. Die folgenden Themenfelder sind abgedeckt:
- Periodische Risikoevaluierung
- Angemessene interne Abläufe und Kontrollen
- Periodische Compliance Schulungen und regelmäßige Kommunikation
- Persönliche sowie anonyme Berichtswege
- Angemessene Konsequenzen im Falle von Verstößen
- Kontinuierliche Verbesserung aller Compliance Maßnahmen und Abläufe
Das Compliance Managementsystem des Konzerns wird durch eine zentrale Compliance Abteilung und momentan sechs lokale Mitarbeiter, die sogenannten Regional Compliance Officer, getragen. Alle entsprechenden Maßnahmen werden durch den zuständigen Abteilungsleiter, den sogenannten Chief Compliance Officer (CCO), koordiniert. Dieser ist dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat unterstellt. Im Falle von Fragen, relevanten Verbesserungsvorschlägen oder vermuteten Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind alle Mitarbeiter aufgefordert und ermutigt, diese zu berichten. Zusätzlich zu klar definierten und aktiv kommunizierten internen Berichtswegen ermöglichen ein externer Vertrauensmann sowie eine extern betriebene Ethik- und Compliance-Helpline die vertrauliche und anonyme Meldungen von Verdachtsfällen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern. Über nicht-finanzielle Angelegenheiten wird in einem separaten konsolidierten nicht-finanziellen Bericht für ADVA Optical Networking SE und die ADVA-Gruppe berichtet, der Teil unseres jährlichen Nachhaltigkeitsberichts ist. Der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht wird in Übereinstimmung mit § 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB erstellt und erfüllt die Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält auf der Grundlage von Risiko- und Wesentlichkeitsanalysen Beschreibungen der identifizierten wesentlichen Sachverhalte einschließlich der Managementansätze, Ziele, Initiativen und erreichten Leistungen.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit und Respekt) von ADVA leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Diversitätskonzept
Bei der Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legt ADVA größten Wert auf die individuellen Fähigkeiten und Qualitäten der Führungskräfte, ohne sich hierbei unnötig beschränken zu wollen. Wie auf allen anderen Hierarchieebenen werden Vorstandsmitglieder unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung ausgewählt und ernannt. Ein über die Festlegungen einer Geschlechterquote nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes hinausgehendes konkret formuliertes Diversitätskonzept gibt es nicht. Der Aufsichtsrat hat sich für seine Zusammensetzung ein Kompetenzprofil gegeben, das weitere Diversitätsfaktoren berücksichtigt.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität
- Innovation
- erstklassige betrieblichen Prozesse
- Mitarbeiter und
- Kundenzufriedenheit
wird das Unternehmen letztlich insbesondere mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die ermittelt wird, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es sei, dass sie ADVA einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken könnten, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagementsystems von ADVA sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Erklärung vom 23. Februar 2021
Integrität und ethische Entscheidungsfindung sind von zentraler Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der ADVA Optical Networking SE ("ADVA"). Der Konzern bekennt sich zu seiner Verantwortung zur Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Standards („Compliance“).
Als Konzern mit Hauptsitz in Deutschland stützt sich unsere Unternehmensführung insbesondere auf das deutsche Aktien- und Kapitalmarktrecht, unsere Satzung und den Deutschen Corporate Governance Kodex, der unternehmensspezifisch umgesetzt wird.
ADVA hat zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie interner Richtlinien und ethischer Standards ein umfassendes Compliance Managementsystem geschaffen. Das Bekenntnis zu Compliance wird von Vorstand und Führungskräften gestützt und entsprechend kommuniziert. Es basiert auf ADVAs Wertesystem, den sogenannten „Core Values“. Diese resultieren in einem holistischen Verhaltenskodex und einer Reihe von konzernweiten Richtlinien, welche die betrieblichen Abläufe regeln. Die Einhaltung dieser Normen ist allen Mitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben.
ADVAs Verhaltenskodex und konzernweite Richtlinien sind eingebettet in ein robustes Compliance Managementsystem, welches sich an den gesetzlichen Anforderungen und Leitfäden der für den Konzern wichtigsten Länder sowie an allgemein akzeptierten internationalen Standards orientiert. Die folgenden Themenfelder sind abgedeckt:
- Periodische Risikoevaluierung
- Angemessene interne Abläufe und Kontrollen
- Periodische Compliance Schulungen und regelmäßige Kommunikation
- Persönliche sowie anonyme Berichtswege
- Angemessene Konsequenzen im Falle von Verstößen
- Kontinuierliche Verbesserung aller Compliance Maßnahmen und Abläufe
Das Compliance Managementsystem des Konzerns wird durch eine zentrale Compliance Abteilung und momentan sechs lokale Mitarbeiter, die sogenannten Regional Compliance Officer getragen. Alle entsprechenden Maßnahmen werden durch den zuständigen Abteilungsleiter, den sogenannten Chief Compliance Officer (CCO) koordiniert. Dieser ist dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat unterstellt. Im Falle von Fragen, relevanten Verbesserungsvorschlägen oder vermuteten Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind alle Mitarbeiter aufgefordert und ermutigt, diese zu berichten. Zusätzlich zu klar definierten und aktiv kommunizierten internen Berichtswegen ermöglichen ein externer Vertrauensmann sowie eine extern betriebene Ethik- und Compliance-Helpline die vertrauliche und anonyme Meldungen von Verdachtsfällen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern. Über nicht-finanzielle Angelegenheiten wird in einem separaten konsolidierten nicht-finanziellen Bericht für ADVA Optical Networking SE und die ADVA-Gruppe berichtet, der Teil unseres jährlichen Nachhaltigkeitsberichts ist. Der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht wird in Übereinstimmung mit § 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB erstellt und erfüllt die Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält auf der Grundlage von Risiko- und Wesentlichkeitsanalysen Beschreibungen der identifizierten wesentlichen Sachverhalte einschließlich der Managementansätze, Ziele, Initiativen und erreichten Leistungen.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit und Respekt) von ADVA leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Diversitätskonzept
Bei der Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legt ADVA größten Wert auf die individuellen Fähigkeiten und Qualitäten der Führungskräfte, ohne sich hierbei unnötig beschränken zu wollen. Wie auf allen anderen Hierarchieebenen werden Vorstandsmitglieder unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung ausgewählt und ernannt. Ein über die Festlegungen einer Geschlechterquote nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes hinausgehendes konkret formuliertes Diversitätskonzept gibt es nicht. Der Aufsichtsrat hat sich für seine Zusammensetzung ein Kompetenzprofil gegeben, das weitere Diversitätsfaktoren berücksichtigt.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität
- Innovation
- erstklassige betrieblichen Prozesse
- Mitarbeiter und
- Kundenzufriedenheit
wird das Unternehmen letztlich insbesondere mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die ermittelt wird, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es sei, dass sie ADVA einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken könnten, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagementsystems von ADVA sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Erklärung vom 18. Februar 2020
Integrität und ethische Entscheidungsfindung sind von zentraler Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der ADVA Optical Networking SE ("ADVA"). Der Konzern bekennt sich zu seiner Verantwortung zur Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Standards („Compliance“).
Als Konzern mit Hauptsitz in Deutschland stützt sich unsere Unternehmensführung insbesondere auf das deutsche Aktien- und Kapitalmarktrecht, unsere Satzung und den Deutschen Corporate Governance Kodex, der unternehmensspezifisch umgesetzt wird.
ADVA hat zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie interner Richtlinien und ethischer Standards ein umfassendes Compliance Managementsystem geschaffen. Das Bekenntnis zu Compliance wird von Vorstand und Führungskräften gestützt und entsprechend kommuniziert. Es basiert auf ADVAs Wertesystem, den sogenannten „Core Values“. Diese resultieren in einem holistischen Verhaltenskodex und einer Reihe von konzernweiten Richtlinien, welche die betrieblichen Abläufe regeln. Die Einhaltung dieser Normen ist allen Mitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben.
ADVAs Verhaltenskodex und konzernweite Richtlinien sind eingebettet in ein robustes Compliance Managementsystem, welches sich an den gesetzlichen Anforderungen und Leitfäden der für den Konzern wichtigsten Länder sowie an allgemein akzeptierten internationalen Standards orientiert. Die folgenden Themenfelder sind abgedeckt:
- Periodische Risikoevaluierung
- Angemessene interne Abläufe und Kontrollen
- Periodische Compliance Schulungen und regelmäßige Kommunikation
- Persönliche sowie anonyme Berichtswege
- Angemessene Konsequenzen im Falle von Verstößen
- Kontinuierliche Verbesserung aller Compliance Maßnahmen und Abläufe
Das Compliance Managementsystem des Konzerns wird durch eine zentrale Compliance Abteilung und momentan sechs lokale Mitarbeiter, die sogenannten Regional Compliance Officer getragen. Alle entsprechenden Maßnahmen werden durch den zuständigen Abteilungsleiter, den sogenannten Chief Compliance Officer (CCO) koordiniert. Dieser ist dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat unterstellt. Im Falle von Fragen, relevanten Verbesserungsvorschlägen oder vermuteten Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind alle Mitarbeiter aufgefordert und ermutigt, diese zu berichten. Zusätzlich zu klar definierten und aktiv kommunizierten internen Berichtswegen ermöglichen ein externer Vertrauensmann sowie eine extern betriebene Ethik- und Compliance-Helpline die vertrauliche und anonyme Meldungen von Verdachtsfällen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern. Über nicht-finanzielle Angelegenheiten wird in einem separaten konsolidierten nicht-finanziellen Bericht für ADVA Optical Networking SE und die ADVA-Gruppe berichtet, der Teil unseres jährlichen Nachhaltigkeitsberichts ist. Der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht wird in Übereinstimmung mit § 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB erstellt und erfüllt die Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes. Der Nachhaltigkeitsbericht enthält auf der Grundlage von Risiko- und Wesentlichkeitsanalysen Beschreibungen der identifizierten wesentlichen Sachverhalte einschließlich der Managementansätze, Ziele, Initiativen und erreichten Leistungen.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit, Respekt) von ADVA leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Diversitätskonzept
Bei der Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legt ADVA größten Wert auf die individuellen Fähigkeiten und Qualitäten der Führungskräfte, ohne sich hierbei unnötig beschränken zu wollen. Wie auf allen anderen Hierarchieebenen werden Vorstandsmitglieder unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung ausgewählt und ernannt. Ein über die Festlegungen einer Geschlechterquote nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes hinausgehendes konkret formuliertes Diversitätskonzept gibt es nicht. Der Aufsichtsrat hat sich für seine Zusammensetzung ein Kompetenzprofil gegeben, das weitere Diversitätsfaktoren berücksichtigt.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität
- Innovation
- erstklassige betrieblichen Prozesse
- Mitarbeiter
wird das Unternehmen letztlich mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die ermittelt wird, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es sei, dass sie ADVA einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken könnten, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagementsystems von ADVA sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Erklärung vom 19. Februar 2019
Integrität und ethische Entscheidungsfindung sind von zentraler Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der ADVA Optical Networking SE ("ADVA Optical Networking"). Der Konzern bekennt sich zu seiner Verantwortung zur Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften, interner Richtlinien und ethischer Standards („Compliance“).
Als Konzern mit Hauptsitz in Deutschland bilden insbesondere das deutsche Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie unsere Satzung und der unternehmensspezifisch umgesetzte Deutsche Corporate Governance Kodex die Grundlage für unsere Unternehmensführung.
Compliance Managementsystem
ADVA Optical Networking hat zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie interner Richtlinien und ethischer Standards ein umfassendes Compliance Managementsystem geschaffen. Das Bekenntnis zu Compliance wird durch Vorstand und Führungskräfte gestützt und entsprechend kommuniziert. Es basiert auf ADVAs Wertesystem, den sogenannten „Core Values“. Diese resultieren in einem holistischen Verhaltenskodex und einer Reihe von konzernweiten Richtlinien, welche die betrieblichen Abläufe regeln. Die Einhaltung dieser Normen ist allen Mitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben.
ADVAs Verhaltenskodex und konzernweite Richtlinien sind eingebettet in ein robustes Compliance Managementsystem, welches sich an den gesetzlichen Anforderungen und Leitfäden der für den Konzern wichtigsten Ländern als auch an allgemein akzeptierten internationalen Standards orientiert. Die folgenden Themenfelder sind abgedeckt:
- Periodische Risikoevaluierung
- Angemessene interne Abläufe und Kontrollen
- Periodische Compliance Schulungen und regelmäßige Kommunikation
- Persönliche sowie anonyme Berichtswege
- Angemessene Konsequenzen im Falle von Verstößen
- Kontinuierliche Verbesserung aller Compliance Maßnahmen und Abläufe
Das Compliance Managementsystem des Konzerns wird durch eine zentrale Compliance Abteilung und momentan sechs lokalen Mitarbeiter, die sogenannten Regional Compliance Officer getragen. Alle entsprechenden Maßnahmen werden durch den zuständigen Abteilungsleiter, den sogenannten Chief Compliance Officer (CCO) koordiniert. Dieser ist dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat unterstellt. Im Falle von Fragen, relevanten Verbesserungsvorschlägen oder vermuteten Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind alle Mitarbeiter aufgefordert und ermutigt, diese zu berichten. Zusätzlich zu spezifischen und aktiv kommunizierten internen Berichtswegen gibt es hierzu einen externen Vertrauensmann und eine extern betriebene Ethik- und Compliance-Helpline. Beide externe Berichtswege ermöglichen die vertrauliche und anonyme Behandlung von Meldungen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA Optical Networking einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA Optical Networking setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit, Respekt) von ADVA Optical Networking leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Diversitätskonzept
Bei der Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legt ADVA Optical Networking größten Wert auf die individuellen Fähigkeiten und Qualitäten der Führungskräfte, ohne sich hierbei unnötig beschränken zu wollen. Wie auf allen anderen Hierarchieebenen werden Vorstandsmitglieder unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung ausgewählt und ernannt. Ein über die Festlegungen einer Geschlechterquote nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes hinausgehendes konkret formuliertes Diversitätskonzept gibt es nicht. Der Aufsichtsrat hat aber für seine Zusammensetzung ein Kompetenzprofil gegeben, das weitere Diversitätsfaktoren berücksichtigt.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität
- Innovation
- erstklassige betrieblichen Prozesse
- Mitarbeiter
wird das Unternehmen letztlich mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die ermittelt wird, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es sei, dass sie ADVA Optical Networking einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken könnten, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagementsystems von ADVA Optical Networking sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Erklärung vom 20. Februar 2018
Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung stellen sich wie folgt dar:
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE („ADVA Optical Networking“) findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). ADVA Optical Networking untersteht der dualen Kontrolle durch Vorstand und Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Bestellung und der intensiven Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking besteht gegenwärtig satzungsgemäß aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in Hauptversammlungen gewählt worden sind. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich ein in ein gesamthaftes Kompetenzprofil eingebettetes Diversitätskonzept gegeben und die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung bestimmt:
- Wenigstens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügen.
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll aus einem anderen Land als Deutschland stammen oder außerhalb Deutschlands signifikante Erfahrungen gesammelt haben.
- Wenigstens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen vollständig unabhängig sein von Anteilseignern, die direkt oder indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Anteile der Gesellschaft halten.
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll besondere Fachkompetenz in den Geschäftsbereichen haben, in denen die Gesellschaft tätig ist.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein (§ 100 Abs. 5 AktG).
- Wenigstens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll eine Frau sein, wenigstens eines ein Mann.
In diesen Zielvorgaben verbindet der Aufsichtsrat die Synergien einer möglichst diversen Besetzung mit den Vorteilen, die die schlanke Aufstellung dieses Gremiums verwirklicht, bewahrt sich aber die Flexibilität bei der Besetzung eventuell frei werdender Stühle. Da die Besetzung des Aufsichtsrats bereits den vorgenannten Zielen genügt, können zugleich alle Vorteile der personellen Kontinuität genutzt werden, die in einem Gremium dieser Größe von besonderer Bedeutung sind. Von einer Festlegung hinsichtlich des Alters hat der Aufsichtsrat zugunsten einer der Ausrichtung des Konzerns stärker Rechnung tragenden internationalen Diversifizierung abgesehen.
Gegenwärtig sind die vorgenannten Ziele vollständig erreicht. Vor den nächsten Wahlvorschlägen wird der Aufsichtsrat von ADVA Optical Networking diese Ziele überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Angaben zur Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der ADVA Optical Networking SE besteht lediglich aus einer festen Vergütung. Die Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 hat beschlossen, jedem Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, zum Ablauf eines jeden Quartals fällige Vergütung zu bezahlen.
Des Weiteren trägt ADVA Optical Networking die Prämien für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums, soweit die Gesellschaft eine solche Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen hat. Im Jahr 2017 wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Unter der Annahme, dass die ordentliche Hauptversammlung 2018 den Aufsichtsrat für das Jahr 2017 entlastet, wird die Vergütung des Aufsichtsrates für das Jahr 2017 EUR 235 Tausend betragen gegenüber EUR 229 Tausend für das Jahr 2016.
Vorstand
Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, besteht gegenwärtig aus vier Mitgliedern und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.
Bei der Auswahl und Bestellung der Mitglieder des Vorstands legt ADVA Optical Networking größten Wert auf die individuellen Fähigkeiten und Qualitäten der Führungskräfte, ohne sich hierbei weiter beschränken zu wollen. Wie auf allen anderen Hierarchieebenen werden Vorstandsmitglieder unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung ausgewählt und ernannt. Maßgeblich ist dabei stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Ein ausformuliertes Diversitätskonzept gibt es für den Vorstand nicht; jedoch hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands festgelegt.
Angaben zur Vorstandsvergütung
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Eine Übersicht über den Anteilsbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats findet sich im Anhang der in den Geschäfts- und Quartalsberichten veröffentlichten Periodenabschlüsse. Zudem veröffentlicht ADVA Optical Networking alle sich auf das Unternehmen beziehende Wertpapiergeschäfte von Führungskräften unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Meldungen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA Optical Networking einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern. Zudem veröffentlicht ADVA Optical Networking zu gegebenem Anlass Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA Optical Networking setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit, Respekt) von ADVA Optical Networking leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss der ADVA Optical Networking SE wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss von ADVA Optical Networking wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Nach Aufstellung durch den Vorstand werden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat geprüft sowie vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Jahresabschluss und Konzernabschluss werden innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität,
- Innovation,
- erstklassige betrieblichen Prozesse und
- Mitarbeiter
wird das Unternehmen letztlich mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die sich ermittelt, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ADVA Optical Networking einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken können, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagement-Systems von ADVA Optical Networking sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Erklärung vom 21. Februar 2017
Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung stellen sich wie folgt dar:
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE („ADVA Optical Networking“) findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). ADVA Optical Networking untersteht der dualen Kontrolle durch Vorstand und Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Bestellung und der intensiven Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking besteht gegenwärtig satzungsgemäß aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in Hauptversammlungen gewählt worden sind. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung bestimmt:
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss ein unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG sein.
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats sollte aus einem anderen Land als Deutschland stammen oder dort signifikante Erfahrungen gesammelt haben.
- Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollten vollständig unabhängig von Gesellschaftern sein, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 10% der Anteile an der Gesellschaft halten.
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats sollte über spezifische Expertise in der Branche von ADVA Optical Networking verfügen.
- die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats sollte eine Frau sein, mindestens ein Mitglied ein Mann.
Gegenwärtig sind die vorgenannten Ziele vollständig erreicht. Vor den nächsten Wahlvorschlägen wird der Aufsichtsrat von ADVA Optical Networking diese Ziele überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Angaben zur Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der ADVA Optical Networking SE besteht lediglich aus einer festen Vergütung. Die Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 hat beschlossen, jedem Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, zum Ablauf eines jeden Quartals fällige Vergütung zu bezahlen.
Des Weiteren trägt ADVA Optical Networking die Prämien für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums, soweit die Gesellschaft eine solche Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen hat. Im Jahr 2016 wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Unter der Annahme, dass die ordentliche Hauptversammlung 2017 den Aufsichtsrat für das Jahr 2016 entlastet, wird die Vergütung des Aufsichtsrates für das Jahr 2016 EUR 229 Tausend betragen gegenüber EUR 215 Tausend für das Jahr 2015.
Vorstand
Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, besteht gegenwärtig aus drei Mitgliedern und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.
Angaben zur Vorstandsvergütung
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Eine Übersicht über den Anteilsbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats findet sich im Anhang der in den Geschäfts- und Quartalsberichten veröffentlichten Periodenabschlüsse. Zudem veröffentlicht ADVA Optical Networking alle sich auf das Unternehmen beziehende Wertpapiergeschäfte von Führungskräften unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Meldungen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA Optical Networking einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern. Zudem veröffentlicht ADVA Optical Networking zu gegebenem Anlass Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen.
ADVA Optical Networking hatte bis zum 03.07.2016 gemäß § 15b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ein Insiderverzeichnis angelegt; seit dem 03.07.2016 führt ADVA Optical Networking ein Insiderverzeichnis gemäß Art. 18 der Marktmißbrauchsverordnung (Verordnung (EU) 596/2014 – „MAR“) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/347. Alle dort gelisteten Insider wurden gemäß den jeweiligen geltenden Vorschriften über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen in diesem Zusammenhang informiert.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA Optical Networking setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit, Respekt) von ADVA Optical Networking leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss der ADVA Optical Networking SE wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss von ADVA Optical Networking wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Nach Aufstellung durch den Vorstand werden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat geprüft sowie vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Jahresabschluss und Konzernabschluss werden innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität,
- Innovation,
- erstklassige betrieblichen Prozesse und
- Mitarbeiter
wird das Unternehmen letztlich mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die sich ermittelt, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ADVA Optical Networking einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken können, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagement-Systems von ADVA Optical Networking sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.
Erklärung vom 23. Februar 2016
Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung stellen sich wie folgt dar:
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE („ADVA Optical Networking“) findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). ADVA Optical Networking untersteht der dualen Kontrolle durch Vorstand und Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Bestellung und der intensiven Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking besteht gegenwärtig aus zwei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt worden sind, und einem gerichtlich bis zur Hauptversammlung 2016 bestellten Mitglied (Stand: 23. Februar 2016). Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung bestimmt:
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats sollte ein unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG sein.
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats sollte aus einem anderen Land als Deutschland stammen oder dort signifikante Erfahrungen gesammelt haben.
- Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollten vollständig unabhängig von Gesellschaftern sein, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 10% der Anteile an der Gesellschaft halten.
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats sollte über spezifische Expertise in der Branche von ADVA Optical Networking verfügen.
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats sollte eine Frau sein.
Gegenwärtig sind die vorgenannten Ziele vollständig erreicht (Stand: 23. Februar 2016). Vor den nächsten Wahlvorschlägen wird der Aufsichtsrat von ADVA Optical Networking diese Ziele überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Angaben zur Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der ADVA Optical Networking SE besteht lediglich aus einer festen Vergütung. Die Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 hat beschlossen, jedem Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, zum Ablauf eines jeden Quartals fällige Vergütung zu bezahlen.
Des Weiteren trägt ADVA Optical Networking die Prämien für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die einzelnen Mitglieder des Gremiums, soweit die Gesellschaft eine solche Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen hat. Im Jahr 2015 wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Unter der Annahme, dass die ordentliche Hauptversammlung 2016 den Aufsichtsrat für das Jahr 2015 entlastet, wird die Vergütung des Aufsichtsrates für das Jahr 2015 EUR 215 Tausend betragen gegenüber EUR 224 Tausend für das Jahr 2014.
Vorstand
Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, besteht gegenwärtig (Stand: 23. Februar 2016) aus drei Mitgliedern und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.
Angaben zur Vorstandsvergütung
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Eine Übersicht über den Anteilsbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats findet sich im Anhang der in den Geschäfts- und Quartalsberichten veröffentlichten Periodenabschlüsse. Zudem veröffentlicht ADVA Optical Networking alle sich auf das Unternehmen beziehende Wertpapiergeschäfte von Führungskräften unmittelbar nach Zugang der entsprechenden Meldungen.
Transparenz
Die einheitliche, umfassende und zeitnahe Information der Öffentlichkeit nimmt bei ADVA Optical Networking einen hohen Stellenwert ein. Die Berichterstattung über den Gang der Geschäfte und die damit verbundene Entwicklung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens erfolgt in Geschäfts- und Quartalsberichten, über Presse- und Telefonkonferenzen sowie Interviews mit Medienvertretern. Zudem veröffentlicht ADVA Optical Networking zu gegebenem Anlass Pressemitteilungen und Ad-hoc-Meldungen.
ADVA Optical Networking hat gemäß § 15b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ein Insiderverzeichnis angelegt. Alle dort gelisteten Insider wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen in diesem Zusammenhang informiert.
Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
ADVA Optical Networking setzt sich dafür ein, fortwährend ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung zu schaffen. Die Mitarbeiter des Unternehmens werden in allen Tätigkeitsbereichen unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Nationalität, Alter, Geschlecht und physischer oder psychischer Behinderung angeworben, eingestellt, weitergebildet und befördert. Das Unternehmen bietet ein faires und gleichberechtigtes Arbeitsumfeld, in dem jeder Einzelne ein respektiertes und geschätztes Mitglied unseres Teams ist. Das Wertesystem (Team-Arbeit, Umsetzung von Ideen in die Praxis, Übernahme von Verantwortung und Motivation) und die Führungsleitlinien (Integrität, Ehrlichkeit, Entschlussfreudigkeit, Respekt) von ADVA Optical Networking leiten Mitarbeiter und Führungskräfte bei allen Geschäftsaktivitäten.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss der ADVA Optical Networking SE wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss von ADVA Optical Networking wird seit dem Geschäftsjahr 2005 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Nach Aufstellung durch den Vorstand werden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat geprüft sowie vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Jahresabschluss und Konzernabschluss werden innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.
Steuerungsgrößen und Risikomanagement
Abgeleitet von den strategischen Unternehmenszielen
- Wachstum & Profitabilität,
- Innovation,
- erstklassige betriebliche Prozesse und
- Mitarbeiter
wird das Unternehmen letztlich mittels der Kenngrößen Umsatzerlöse, proforma Betriebsergebnis (proforma = ohne liquiditätsunwirksame Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung, Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenserwerben), Nettoliquidität und Net Promoter Score (eine Nichtfinanz-Kennzahl, die sich ermittelt, indem die Kunden gefragt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass sie ADVA Optical Networking einem Kollegen oder Freund empfehlen würden) gesteuert. Die Risiken, die der Erreichung der für diese Kenngrößen jährlich neu definierten Zielwerte entgegen wirken können, werden systematisch erfasst und regelmäßig bewertet, so dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Details des Risikomanagement-Systems von ADVA Optical Networking sind im aktuellen Geschäftsbericht im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.